

Seit dem 26.11.2010 verschärfte das Bundesfinanzministerium die Bestimmungen für die Aufzeichnung von Bargeschäften.
Was bedeutet das für Sie?…
Ab dem 01.01.2017 müssen alle Unterlagen die mit Hilfe eines Datenverarbeitungsgerätes (Ihrer Kasse) erstellt worden sind für die Dauer von 10 Jahren
Gepostet am: 4 Januar, 2017
Gepostet von: Norman Hacker
Kategorie: Allgemein